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   OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90   

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https://dejure.org/1990,4425
OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90 (https://dejure.org/1990,4425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.1990 - 3 Wx 391/90 (https://dejure.org/1990,4425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 1990 - 3 Wx 391/90 (https://dejure.org/1990,4425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2100 ff.; 2353 ff.
    Erbschein bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft auf einen Mitnacherben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 332
  • OLGZ 1991, 134
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90

    Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    5. Handelsrecht/Registerrecht - Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher Meinungsäußerung (BayObLG, Beschluß vom 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) FGG § 19 HRV § 26 S.1 Eine Aufforderung des Registergerichts an die anmeldende Gesellschaft, zu den Bedenken der Industrie- und Handelskammer gegen die Firma binnen einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen, verbunden mit dem Hinweis, daß auch das Gericht diese Bedenken teile, ist keine beschwerdefähige Verfügung i. S. v. § 19 FGG ; vielmehr liegt darin nur eine nicht anfechtbare vorläufige Meinungsäußerung des Gerichts.
  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hierbei handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLGZ 1987, 449 f. = DNotZ 1988, 515 m. w. N.; OLG Hamm Rpfleger 1986, 139 f. = MittRhNotK 1986, 128 ; Drischler, Handelsregisterverfügung, 5. Aufl., § 26, Rd.-Nr. 13).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88

    Mitgliedschaft einer BGB-Gesellschaft (GbR) in einem Verein; Prüfungskompetenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • OLG Hamm, 12.12.1985 - 15 W 443/85

    Nachweis der Rechtsnachfolge in ererbte Kommanditbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hierbei handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLGZ 1987, 449 f. = DNotZ 1988, 515 m. w. N.; OLG Hamm Rpfleger 1986, 139 f. = MittRhNotK 1986, 128 ; Drischler, Handelsregisterverfügung, 5. Aufl., § 26, Rd.-Nr. 13).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10

    Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge

    Deshalb ist weder dem Erwerber eines Erbteils ein Erbschein zu erteilen, noch wird ein den gesetzlichen (Mit-) Erben ausweisender Erbschein im Sinne von § 2361 Abs. 1 BGB dadurch unrichtig, daß der Erbe seinen Erbteil auf einen Dritten überträgt (vgl. RGZ 64, 173 [178]; BayObLG NJW-RR 2001, 1521 [1522]; OLG Braunschweig, NJOZ 2004, 3856 [3857]; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 332; OLG Schleswig, SchlHA 2010, 292 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 27, 28; Gergen in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, Rdn. 27; Jauernig/Stürner, BGB, 13. Aufl. 2009, § 2033, Rdn. 5; Staudinger/Werner, BGB, Neubearbeitung 2002, § 2033, Rdn. 24).
  • LSG Hessen, 18.03.2011 - L 7 AS 687/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Denn der Erwerber eines zwischen dem Erbfall und dem Eintritt des Nacherbfalls übertragenen Nacherbenanwartschaftsrechts tritt im Moment des Nacherbfalls unmittelbar - also ohne Durchgangserwerb des vom Erblasser ursprünglich eingesetzten Nacherben - in die Rechtsstellung des Nacherben ein (OLG Braunschweig, Beschluss v. 27.01.2004, 2 W 249/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.11.1990, 3 Wx 391/90; MünchKomm./Grunsky, 4. Aufl. 2005, § 2100 Rdnr. 30).
  • OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03

    Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben ; Bestehen einer Nacherbschaft von

    1a Z 19/90|OLG Düsseldorf; 02.11.1990; 3 Wx 391/90">MDR 1991, 252 = NJW-RR 1991, 332) und BayObLG (…
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01

    Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

    c) Die zwischen Erbfall und Nacherbfall erfolgte Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts vom Beteiligten zu 1 auf die Beteiligte zu 4 hat auf den Inhalt des zu erteilenden Erbscheins keinen Einfluss (BayObLG Rpfleger 1985, 183 und Rpfleger 1992, 11; OLG Düsseldorf OLGZ 1991, 134).
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